Steuerzuschuss für 2022 an GKV ist nicht ausreichend

In einer ersten Bewertung des Kompromisses zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über zusätzliche Steuermittel für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2022 stellt der Vorsitzende der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V., Walter Hoof, fest, dass es sich zwar um einen Schritt in die richtige Richtung handelt, weitere Schritte aber unerlässlich sind, um eine finanzielle Überforderung der Versicherten im kommenden Jahr zu vermeiden.

BMF und BMG haben sich vor wenigen Tagen darauf verständigt, dass die GKV im Jahr 2022 einen zusätzlichen Steuerzuschuss in Höhe von 7 Milliarden Euro erhält; das BMG hatte 12,5 Milliarden Euro gefordert.

Insbesondere die coronabedingten Zusatzbelastungen der Krankenkassen – aber auch zahlreiche Gesetze aus der aktuellen Legislaturperiode – werden nach Berechnungen der Experten – ohne einen angemessenen und ausreichenden Steuerzuschuss – zu erheblichen Mehrbelastungen, d. h. zu einer deutlichen Erhöhung des Zusatzbeitrags führen.

Um die „Sozialgarantie“ der Bundesregierung einhalten zu können, ist es aus Sicht der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. unverzichtbar, einen höheren Steuerzuschuss für das Jahr 2022 als der jetzt vereinbarte vor der Bundestagswahl 2021 verbindlich festzulegen.

Dies ist auch erforderlich, damit die Krankenkassen Planungssicherheit für die Aufstellung ihrer Haushalte haben, die in den Monaten Oktober/November 2021 erstellt und der Aufsicht vorgelegt werden müssen.

Dies ist auch erforderlich, damit die Krankenkassen Planungssicherheit für die Aufstellung ihrer Haushalte haben, die in den Monaten Oktober/November 2021 erstellt und der Aufsicht vorgelegt werden müssen.

Da zu diesem Zeitpunkt nach der Bundestagswahl die neue Bundesregierung voraussichtlich noch nicht in vollem Umfang handlungsfähig sein wird, fordern wir die jetzige Bundesregierung auf, eine verbindliche Regelung in Bezug auf den erforderlichen zusätzlichen Steuerzuschuss 2022 an die GKV zu vereinbaren und dies nicht der neuen Bundesregierung zuzumuten, so Walter Hoof abschließend.



Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.

© 2024 AGuM

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