Rechtzeitig tätig werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden!

Krankengeld wegen derselben Krankheit wird bekanntlich nicht uneingeschränkt gezahlt, sondern ist auf 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren begrenzt. Immer wieder erreichen Dirk Freese, BIV-Vorstandsmitglied und langjähriger Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anfragen, wie es nach dem Ende des Krankengeldbezugs weiter geht. Dirk Freese dazu: „Um nicht in ein mögliches finanzielles Loch zu fallen und sich alle Handlungsoptionen offen zu halten, sollte man unbedingt frühzeitig tätig werden!“ Konkret bedeutet das für ihn, sich spätestens nach einjährigem Krankengeldbezug um die Zeit danach zu kümmern. Die BARMER zum Beispiel hat dies regelmäßig auf dem Radar und gibt ihren Versicherten entsprechende Hinweise. „Warten Sie darauf aber nicht“, rät Freese, „sondern sprechen Sie Ihre Krankenkasse ggf. auch selbst auf diesen Sachverhalt an oder wenden Sie sich an die BIV, die gern beratend tätig wird.“

Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.

© 2024 AGuM

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