Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e.V.
Ziele
Schaffen Sie sich einen Überblick über die Ziel der AGUM.
Aufgaben
Schaffen Sie sich einen Überblick über die Aufgaben der AGUM.
01
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
04
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
05
Die Gemeinschaften unterstützen und beraten ihre von den Versicherten in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
06
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
07
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
01
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
04
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
05
Die Gemeinschaften unterstützen und beraten ihre von den Versicherten in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
06
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
07
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
01
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
04
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
05
Die Gemeinschaften unterstützen und beraten ihre von den Versicherten in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
06
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
07
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01
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
04
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05
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06
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07
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01
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
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05
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02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
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04
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Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
03
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
04
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
05
Die Gemeinschaften unterstützen und beraten ihre von den Versicherten in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
06
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07
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Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
02
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger.
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© 2024 AGuM
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